Allgemeine Geschäfts­bedingungen

§1 Geltung der Bedingungen
1. Die Fa. webfriends GmbH (im folgenden „webfriends“ genannt) erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
2. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur zulässig, wenn webfriends sie schriftlich bestätigt.
3. Die Angestellten von webfriends sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des jeweiligen Vertrages einschließlich dieser Geschäftsbedingungen hinausgehen.
4. webfriends ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich aller Anlagen wie Leistungsbeschreibungen zu ändern oder zu ergänzen. Widerspricht der Kunde den geänderten Bedingungen nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, spätestens jedoch bis zu dem Zeitpunkt in dem die Änderung in Kraft tritt, so werden diese entsprechend ihrer Ankündigung wirksam. Widerspricht der Kunde fristgemäß, so ist webfriends berechtigt den Vertrag zum Inkrafttreten der geänderten Bedingung zu kündigen.
§2 Zustandekommen und Dauer des Vertrages
1. Der Vertrag über die Nutzung der Dienste von webfriends kommt mit der Gegenzeichnung eines Kundenantrages, Vertrages oder der Auftragsbestätigung durch webfriends zustande. webfriends kann den Vertragsschluß von der Vorlage einer schriftlichen Vollmacht oder einer Vorauszahlung bzw. der Bürgschaftserklärung einer deutschen Großbank abhängig machen.
2. Soweit webfriends sich zur Erbringung der angebotenen Dienste Dritter bedient, werden diese nicht Vertragspartner des Kunden, es sei denn, es wird schriftlich ausdrücklich darauf hingewiesen.
3. webfriends nennt bei Vertragsabschluß unverbindliche Liefer- bzw. Fertigstellungstermine. Der Kunde nimmt zur Kenntniss daß Verzögerungen aus technischen oder organisatorischen Gründen entstehen können. Hieraus kann der Kunde
jedoch keine Rechte gegenüber webfriends ableiten. Verbindliche Liefer-bzw. Fertigstellungstermine verlieren ihre Gültigkeit, wenn erforderliche Unterlagen nicht rechtzeitig bei webfriends eintreffen. Für Verzögerungen der Liefer- bzw. Fertigstellungstermine an denen webfriends schuldlos ist, kann webfriends nicht haftbar gemacht werden. Fälle höherer Gewalt berechtigen den Kunden nicht vom Vertragzurückzuztreten oder webfriends für entstandenen Schaden verantwortlich bzw. haftbar zu machen.

§3 Kündigung, Stornierung, Rücktritt
1. Bei einem Rücktritt des Kunden von einem Auftrag vor Beginn oder während des Projektes, berechnet webfriends dem Kunden folgende Prozentsätze vom ursprünglich vertraglich geregelten Honorar als Stornogebühr bzw. Ausfallhonorar:

  • bis sechs Monate vor Beginn des Auftrages 10%
  • ab sechs Monate bis drei Monate vor Beginn des Auftrages 25%
  • ab drei Monate bis vier Wochen vor Beginn des Auftrages 50%
  • ab vier Wochen bis Beginn des Auftrages 80%
  • ab dem Beginn des Auftrages 100%.

2. webfriends behält sich das Recht vor Dienstleistungen zu kündigen oder nicht durchzuführen, wenn diese insbesondere gegen §5, Ziffer 4a-d verstoßen.

§4 Leistungsumfang, Abnahme und Urheberrechte
1. webfriends entwirft je nach Kundenwunsch Internet-Seiten, Printmedien, Anzeigen, Corporate Images oder führt Analysen, Optimierungen und / oder Beartungen durch. Preise und Leistungen richten sich nach der Preisliste von webfriends in ihrer jeweils geltenden Fassung. Leistungen, die über den in der Preisliste erwähnten Umfang hinausgehen, werden nach dem Stunden- bzw. Tagessatz abgerechnet.
2. webfriends behält sich das Recht vor, Leistungen zu erweitern, zu ändern oder zu verbessern.
3. Soweit webfriends kostenlose Dienste und Leistungen erbringt, können diese jederzeit und ohne Vorankündigung eingestellt werden. Ein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch ergibt sich daraus nicht.
4. Das webfriends-Firmenlogo oder der webfriends-Schriftzug darf auf jedem für den Kunden von webfriends erstellten Produkt in angemessener Weise erscheinen.
5. webfriends geht ohne weiteres Nachfragen beim Kunden davon aus, daß die Kunden an dem webfriends überlassenem Material (Daten, Vorlagen, Bilder und dergleichen) die Reproduktions-, Marken- und Namensrechte besitzen.
6. webfriends erstellt nach Absprache mit dem Kunden die gewünschten Materialien. Nach der Entwurfsphase gibt es eine Zwischenabnahme, die verbindlich für Layout und Design ist. Änderungen am Design und Layout nach der Zwischenabnahme, die nicht auf ein Verschulden von webfriends zurückzuführen sind, werden gemäß der jeweils aktuell gültigen Preisliste nachbelastet. Die Endabnahme erfolgt nach Avisierung innerhalb 2 Kalenderwochen. Verstreicht diese Frist ist webfriends berechtigt seine Leistungen im vollen Umfange zu berechnen.
7. Für die Urheberrechte von durch webfriends erstelle Produkte oder Unterlagen gilt:
7a. Die Nutzungsrechte für die von webfriends erstellten Unterlagen („Endprodukte“) gehen durch die Abschlußzahlung auf den Kunden über, beziehen sich aber nur auf das jeweils erstellte fertige und freigegebene Produkt bzw. Projekt ( z.B. Internetseite, Folder, Anzeige, etc.). Zwischenschritte, Zwischen- oder Halbfertigprodukte, Entwürfe oder Quellcodes werden nicht übertragen oder herausgegegen.
7b. Übernimmt der Kunde von webfriends speziell für ein Medium oder einen Einzelauftrag entwickelte Logos, Signets, Elemente, Design und / oder Layout auf ein anderes Medium (z.B. von der Internetseite auf ein Printmedium oder umgekehrt) ohne ausdrückliche Genehmigung durch webfriends, so ist webfriends berechtigt dafür Nutzungsgebühren zu verlangen oder das Produkt so abzurechnen, als sei es durch webfriends erstellt worden.
7c. Bei der Entwicklung eines (kompletten) Corporate Designs für einen Kunden gehen die Nutzungsrechte der fertigen und freigegebenen Produkte auf alle aktuellen und zukünftigen Produkte, Projekte und Unterlagen durch die Abschlußzahlung auf den Kunden über, soweit diese nicht gegen die AGBs oder geltendes Recht verstoßen. Zwischenschritte, Zwischen- oder Halbfertigprodukte, Entwürfe oder Quellcodes werden nicht übertragen oder herausgegegen.
7d. Bei von webfriends oder Dritten für webfriends programmierten Bausteinen, z.B. Gästebücher, Foren, Animationen, Formulare und dergleichen werden die Nutzungsrechte projektspezifisch geregelt.

§5 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
1. Der Kunde ist verpflichtet nach Zustandekommen des Vertrags die besprochenen
Materialien zur Erstellung der Internet-Seiten vollständig und unverzüglich webfriends zur Verfügung zu stellen. webfriends behält sich vor bei Verzögerungen aus diesem oder ähnlichem Grund Zwischen- bzw. Abschlagsrechnungen gemäß den erbrachten Leistungen zu stellen.

2. Der Kunde ist verpflichtet, die vereinbarten Entgelte entsprechend der jeweils gültigen allgemeinen Preisliste, zuzüglich der darauf zu berechnenden gesetzlichen Mehrwertsteuer, fristgerecht zu zahlen.

3. Der Kunde ist verpflichtet für die Einhaltung geltender Gesetze zu sorgen, insbesondere des Strafrechts, des Datenschutzes, des Persönlichkeitsrechts, des Fernmelderechts und des Wettbewerbrechts.

4. Folgende Inhalte dürfen nicht verbreitet werden:

4a. Rassen- und glaubensdiskriminierende Inhalte
4b. Aufrufe zur Gewalt
4c. Anleitung, Anstiftung und Förderung zu strafbarem Verhalten
4d. Unsittliche, pornographische Inhalte

§6 Zahlungsbedingungen
Die Bedingungen der Entrichtung von Entgelten ist Abhängig von der vom Kunden gewünschten Leistung und werden mit dem Angebot mitgeteilt und sind mit dem Zustandekommen eines Vertrages gültig. Im Allgemeinen (oder bei Nicht-Nennung der Bedingungen auf dem Angebot) gilt folgendes:
1. Für ausschließlich von webfriends zu erbringende Leistungen (Design und Layout von Internetseiten, Printmaterialien, Anzeigen, etc., Analyse und Optimierungsleistungen und / oder Beratung, etc.) sind nach Zustandekommen eines Vertrages mit der Auftragsbestätigung 50 % des Auftragswertes als Abschlags- bzw. Teilzahlung fällig. Nach Fertigstellung des Auftrages werden die restlichen 50 % mit Zugang der Schlußrechnung fällig. In Ausnahmefällen, die sich durch Verzögerungen des Kunden bei der Bereitstellung der zu verwendenden Materialien ergeben, kann webfriends nach der ersten Abschlags- bzw. Teilzahlung weitere sich aus dem bereits bis dahin erbrachten Leistungsstand ergebende Teil- bzw. Abschlagsrechnungen stellen.
2. Dienstleistungen Dritter derer sich webfriends zum Erfüllen des Vertrages bedienen muß und die dem Kunden vor bzw. bei Zustandekommen des Vertrages bekannt gemacht werden, werden nach den Zahlungsbedingungen der Dritten an den Kunden weiterverrechnet. Insbesondere gilt dies für die Hosting-Leistungen im Webbereich, die Druckkosten für Printmaterialien und Schaltungskosten für Anzeigen.

 

§7 Aufrechnungs- Zurückbehaltungsrecht, Leistungsverzögerung, Rückvergütung
Gegen Ansprüche von webfriends kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrecht nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertrag zu.

§8 Zahlungsverzug
1. Bei Zahlungsverzug ist webfriends berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe von 4% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen, es
sei denn, daß webfriends eine höhere Zinslast nachweist.
2. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzug bleibt webfriends vorbehalten.

§9 Geheimhaltung, Datenschutz
1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die webfriendsunterbreiteten Informationen nicht als vertraulich.
2. Der Vertragspartner wird hiermit gemäß §33 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz sowie §4 der Teledienst-Datenschutzverordnung davon unterrichtet, daß webfriends berechtigt ist, seine Anschrift in maschinenlesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell zu verarbeiten.
3. Soweit sich webfriends Dritter zur Erbringung der angebotenen Dienste bedient, ist webfriends berechtigt, die Teilnehmerdaten offen zu legen, wenn dies für die Sicherstellung des Betriebs erforderlich ist.
4. Soweit dies in international anerkannten technischen Normen vorgesehen ist und der Kunde nicht widerspricht, werden Informationen über ihn Dritten zugänglich gemacht (Directory-Service).

§10 Haftungsbeschränkung, Haftungsausschluss
1. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, positive Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluß und unerlaubter Handlung sind sowohl gegenüber webfriends wie auch im Verhältnis zu den Erfüllungsgehilfen bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
2. Für Software Dritter oder OpenSource-Softare (sowohl rechner- als auch webbasiert) kann keine Haftung übernommen werden, da webfriends die Software lediglich bereitstellt. Es gelten die jeweiligen Haftungs- und Lizenzbestimmungen der Hersteller.

§11 Haftung des Kunden
1. Der Kunde ist für den Inhalt seiner Internet-Seiten, Printmedien, etc. selbst verantwortlich.
2. Der Kunde haftet für alle Folgen und Nachteile, die webfriends und Dritten durch die webfriends oder rechtswidrige Verwendung der webfriends-Dienste oder dadurch entstehen, daß der Kunde seinen sonstigen Obliegenheiten nicht nachkommt.

§12 Schlußbestimmung
1. Erfüllungsort ist Amberg. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus und aufgrund dieses Vertrages ist Amberg / Oberpfalz.
2. Auf diesen Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
3. An die Verpflichtungen aus Verträgen, die auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen geschlossen werden, sind auch die Rechtsnachfolger der webfriends Kunden gebunden.
4. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, die die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Gleiches gilt für die Unvollständigkeit der Bestimmungen entsprechend. 

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